Archivale

Schuld aus einer Erbrente bei wechselnden Besitzverhältnissen

Enthält: Ursache des Rechtsstreits, an dem mehrere Parteien beteiligt sind, ist eine Erbrente von 120 Rtlr auf 2 Morgen und 3 Viertel Land bei Mödrath. Die bisherigen Inhaber Philipp Heinrich Ernst Freiherr von Esch und seiner Frau Anna Ignatia Constantia geb. von der Heyden, die die Obligation 1664 erworben ("an sich ererbt") hatten, verkauften sie am 10.12.1715 an Johann Peter Gilles weiter. Das Land ist indes an Matthias Kings verpachtet, der seine Pacht jedoch nicht an den neuen Eigentümer, sondern weiter an die Verkäufer zahlte. Deshalb ließ Gilles am 31.10. und 14.11.1724 die Ländereien mit Arrest belegen. Kings sollte die Pacht samt der Rückstände an ihn zahlen. Inzwischen verstarb Gilles und hinterließ die Obligation dem Anwalt Pfeiffer in Köln, dem er ebenfalls 130 Rtlr schuldete. Pfeiffer sucht daraufhin die Entschuldung bei den Erben, namentlich der Schwester Johann Peter Gilles', Anna Catharina. Da er das Geld aber nicht zurückerhält - er hatte dafür sogar die Begräbniskosten vorgestreckt - klagt er beim Gericht in Kerpen, um das Pachtland als Entschädigung zugesprochen zu erhalten. Die Witwe von Esch soll dagegen zum Verzicht auf ihre Ansprüche angehalten werden. Sie lässt sich darauf nicht ein. Gegen das Säumnisurteil vom 10.12.1726 behauptet sie, die gerichtlichen Ladungen und Dekrete nicht erhalten zu haben. Mittlerweile gingen die umstrittenen Grundstücke an Wilhelm Mercken, und die Obligation verkauft Pfeiffer an Roderich Schmitz, der nun seinerseits die Forderung gegen Pfeiffer einklagt. Auch ein weiterer Gläubiger Johann Peter Gilles', Engelbert Steinbüchel, tritt hinzu. Wegen des Wohnorts des Notars ist dieses Verfahren am Hohen Weltlichen Gericht in Köln anhängig. Dennoch wenden sich Steinbüchel und Schmitz im Januar 1727 damit an das Gericht in Kerpen. Der Anwalt des Notars protestiert dagegen (1.4.1727) und bittet, die beiden "a limine judicii (= von diesem Gericht) cum expensis ab- und hinzuverweisen". Schultheiß J.A. Woestenrath gewährt ihnen aber einen Termin "prima post ferias paschalis" (nach der Osterwoch), sich dazu zu erklären. Die Witwe von Esch appelliert indes am 12.11.1728 gegen die an sie gerichteten Beschlüsse. Am 25.2.1729 mahnt der Appellationskommissar Fabritius beim Gericht die erforderlichen Akten an, damit der Prozess fortgesetzt werden kann. Der Ausgang ist hier nicht überliefert.

Reference number
GerKer, 516
Extent
Schriftstücke: 26

Context
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff subject
Appellationskommission
Erbrentverkauf
Forderung
Grundstücksangelegenheit
Obligation
Indexentry person
Esch, von - Philipp Heinrich Ernst
Esch, von - Anna Ignatia Constantia geb. von der Heyden
Fabritius, Appellationskommissar
Gilles - Johann Peter
Gilles - Anna Catharina
Mercken, Wilhelm
Pfeiffer, Notar in Köln
Schmitz - Roderich
Indexentry place
Köln
Mödrath

Date of creation
1724 - 1730

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Last update
05.11.2025, 3:21 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1724 - 1730

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