Urkunde
Vor dem Notar Johann Rosen bekennt Heinrich Rosen aus Wormeln für sich und seine Ehefrau Agnes Menne, dass ihm der Junggeselle Ricus Rosen, jetzt Ackerknecht beim Obristen von Haxthausen in Welda1), elf Rtlr geliehen habe, wofür er diesem einen Morgen auf der Teckenborg bei Johannes Trilling gelegenes Land zum Unterpfand setzt. Sollte das Landstück im Winter besät werden, soll der Gläubiger dafür einen Scheffel Roggen, im Sommer einen Scheffel Hafer als Heuer und vier Pfennige als Steuer entrichten, während das Brachjahr heuerfrei ist. Der Schuldner setzt Haus und Hof zum Unterpfand. Zeugen: die Warburger Bürger Menolph Dreyer und Heinrich Schreiber. Warburg auf Palmsonntag, den 14. April 1715.
- Reference number
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B 614u, 29 fol. 11 - Band: Regest
- Formal description
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Vermerke: Wormeln Akten 29 fol. 11, Ausfertigung, Papierdoppelblatt, Unterschrift des Notars, Bemerkung über neun Groschen Schreibgebühr, die der Gläubiger bezahlt hat und ihm bei der Ablösung zurückgezahlt werden müssen.
1) Sw Warburg (Stadt Warburg).
- Further information
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Ausstellort: Warburg
- Context
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Kloster Wormeln - Urkunden >> 2. Regesten aus Akten
- Holding
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B 614u Kloster Wormeln - Urkunden
- Date of creation
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1715 April 14
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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17.09.2025, 3:12 PM CEST
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1715 April 14