Urkunde

Paulin Lorentz, wohnhaft zu Neuenstadt, einige Zeit gef., weil er wegen der Hinterlassenschaft des Wolf Thoma entgegen einem empfangenen fürstlichen Befehl ein Ansuchen bei den Kriegsfürsten und der Stadt Heilbronn stellte, jedoch auf Fürbitte seiner zur Zeit kranken Ehefrau, Kinder, Tochtermänner und Freunde wieder freigelassen, schwört U. und verspricht eidlich, seine Atzung zu bezahlen, sich gehorsam und geziemend zu verhalten, das werktägliche Zechen bei Tag und Nacht zu unterlassen, nur an Feiertagen zu ehrbaren Leuten zum Weintrinken zu gehen, ordentlich haushalten, wie es einem redlichen und getreuen Haushaltsvorstand und Ehemann geziemt, fleißig zu arbeiten, über Nacht nur mit wissen eines jeweiligen Amtmanns oder Kellers zu Neuenstadt außerhalb des Fleckens Neuenstadt zu bleiben und erst nach Ablauf des ihm gnadenhalber auf 1 Jahr bewilligten Wohnrechts zu Neuenstadt, d.h. nach Ablauf des Jahres 1553, ein neues Ansuchen zu stellen. Bürgen (um 150 fl): Hans und Michel Lorentz, Brüder, Hans Otig, Wolf Zoller, Schmied, Jung Quirein Haß, alle B. zu Neuenstadt, Martin Laiß zu Buchhorn [Kr. Heilbronn], und Wendel Woltz zu Kochersteindfeld.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Attribution 3.0 Germany

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Reference number
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3346
Further information
Siegler: Hans Meurer, alter Forstmeister zu Neuenstadt

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 Pap. Kl. S

Context
Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.5 Neuenstadt, Amt >> 6.5.1 Neuenstadt
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexentry person
Lorentz, Paulin
Thoma, Wolf
Indexentry place
Neuenstadt am Kocher HN

Date of creation
1552 August 27 (Sa nach Bartholomäus)

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Rights
Last update
21.11.2025, 3:24 PM CET

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Object type

  • Urkunden

Time of origin

  • 1552 August 27 (Sa nach Bartholomäus)

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