Urkunden
Heinrich und Eberhart vom Perg schwören, nachdem durch König Wenzel ihre Feste Spyesse und Weyssendorf gebrochen worden war, in Gegenwart des Burkhart von Segkendorff von Frankenberg, des Goerg Kratz und Ulrich von Aufsezz Urfehde. - Siegler: die 5 Genannten.
- Reference number
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet, Urkunden 275/*
- Former reference number
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Zusatzklassifikation: Urfehde
- Language of the material
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ger
- Further information
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Überlieferung: Insert
Originaldatierung: der geben ist am suntag vor sant Gallentag 1397.
Unternummer: *
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1397
Monat: 10
Tag: 14
Äußere Beschreibung: Ins. in Urkunde d.d. 1397 Dezember 15, siehe Nr. 278.
- Context
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet, Urkunden >> Urfehden
- Holding
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet, Urkunden
- Indexentry person
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Berg, Eberhard vom
Berg, Heinrich vom
Wenzel, König
Seckendorff, Burkhard von, zu Frankenberg
Kratz, Georg
Aufseß, Ulrich von
- Indexentry place
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Frankenberg
Spieß, Burg (abgeg., Spieß bei Betzenstein, Lkr. Bayreuth)
Weisendorf (Lkr. Erlangen-Höchstadt)
- Date of creation
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1397 Oktober 14
- Other object pages
- Last update
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23.05.2025, 11:53 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1397 Oktober 14
Other Objects (12)
König Wenzel gebietet, dass niemand die Bürger insgemein oder den Rat oder die Gemeinde der Stadt Nürnberg vor ein Cent- oder Land- oder irgend ein anderes Gericht laden soll, sondern seine Klage allein vor des Reichs Richter in Nürnberg bringe, wozu dann der Rat fünf oder sieben oder neun Bürger aus den Reichsstädten Windsheim oder Weissenburg nehmen möge. - Siegler: der Aussteller.
König Wenzel erlaubt dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Nürnberg ("Nuremberg"), dass sie sich mit Fürsten, Herren, Rittern, Knechten oder beliebigen andern um "vorwort, stallung oder vmb hilfe" vereinigen mögen, mit der Maßgabe jedoch, dass sie dieser Gnade sich weder wider das Reich noch wider der Korne zu Beheim gebrauchen sollen. - Siegler: der Aussteller.
König Wenzel begnadet die Stadt Nürenberg, dass weder er noch seine Nachfolger im Reiche die alljährlich am Martinitage fällige Stadtsteuer im Betrage von 2000 Gulden fürderhin an irgend jemand verweisen oder verschreiben, sondern sie bei der königlichen Kammer behalten wollen. - Siegler: der Aussteller.
König Wenzel bestätigt den Kaufakt, in welchem der Burggraf Friderich zu Nürnberg dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern dieser Stadt die Schnitterdienste, die Hofstattpfennige sowie die Schmiedeschillinge aus der dortigen St. Lorenzenpfarre verkauft hat, und verleiht die genannten Rechte der Stadt zu rechtem Reichslehen. - Siegler: der Aussteller.
König Wenzel nimmt die Juden und Jüdinnen in der Stadt Nürnberg für die nächsten 19 Jahre in seinen und des Reiches Schutz und übergibt sie für den genannten Zeitraum mit allen Zinsen, Gülten und Nutzungen gegen eine jährliche Abgabe von 400 Gulden Nürnberger Stadtwährung den Bürgermeistern, dem Schultheißen und den Bürgern Nürnbergs insgesamt. - Siegler: der Aussteller.
König Wenzel erlaubt dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Nürnberg ("Nuremberg"), dass sie sich mit Fürsten, Herren, Rittern, Knechten oder beliebigen andern um "vorwort, stallung oder vmb hilfe" vereinigen mögen, mit der Maßgabe jedoch, dass sie dieser Gnade sich weder wider das Reich noch wider der Korne zu Beheim gebrauchen sollen. - Siegler: der Aussteller.