Urkunde
Johann Hukelheym versetzt mit Zustimmung seiner Frau Metten drei Malter Korn und neun Scheffel, halb Roggen, halb Gerste, und neun Scheffel Hafer Mescheder Maßes sowie drei Hühner aus seinen Gütern zu Meschede, die Bruonal und Willeke Hospolt besitzen und bebauen, an Herrn Siuerde (Syuerde) den Küster. Dies geschieht mit Wissen des Dekans und des Kapitels zu Meschede, und zwar für zehn Mark Geldes, wie es zu Arnsberg gängig ist. Die Renten sind jährlich auf Petri Stuhlfeier zu entrichten. 14 Tage vor bzw. 14 Tage nach dem Termin können diese Renten wieder eingelöst werden für die gen. zehn Mark, wenn die fällige Rente zuvor bezahlt ist. Wenn die beiden Güter durch Krieg oder sonstwie wüst werden, so soll die Schuld vor der Einlösung ganz bezahlt werden. Siegelankündigung des Hukelheym und Siegelbitte an den Propst Ludeweghe, den Lehnsherrn des Gutes. Zeugen: Hinrik Brullinchus, Küster zu Meschede, Godert Brullinchus, Frederik der Monik. Gegeben 1366 Feb. 24 (an sante Mathias daghe des heiligen apostels)
- Archivaliensignatur
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A 114u, 97
- Formalbeschreibung
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Vermerke: Ausf., Perg., deutsch.
Siegel des Ausstellers ab, das des Propstes Ludwig von Bilstein anhängend.
Rückverm.: istam literam coraparavit dominus [Sy]fridus custos pie memorie pro memoria sua agenda perpetua
- Kontext
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Stift Meschede - Urkunden >> 4. 1351 bis 1400
- Bestand
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A 114u Stift Meschede - Urkunden
- Laufzeit
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1366 Februar 24
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 15:38 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1366 Februar 24