Urkunden

Hans Kuner zu Ilshofen, Besitzer eines der Pfarrkirche St. Peter und Paul in (Ober-)Steinach gehörenden und gültbaren Gütleins in Ilshofen, bestätigt, dass er, solange er dasselbe besessen hat, gemäß "uralten Briefen" Gülten in bestimmter Höhe entrichtet und beim Empfang des Gutes als Aufzug ein Vierdung Wachs gegeben hat. Auf dass der Kirche zukünftig durch "veraltung der brief" kein Schaden erwachse, bekennt der Aussteller, dass sein Gut jährlich 4 lb d Gattergeldes zu entrichten schuldig ist, und gelobt hiermit auch namens seiner Erben an Eides statt, den Kirchenpflegern diese Herrengülte künftig jeweils auf Martini zu bezahlen, für den Unterlassungsfall räumt er denselben Pfändungsrechte bis zur Höhe der jeweiligen Extanzen ein.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 U 1966
Alt-/Vorsignatur
1632
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Wilhelm von Crailsheim d. J. zu Morstein

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen

Kontext
Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher >> Urkunden >> 1501-1600
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher

Laufzeit
1507 April 12 (uf montag nach dem Sonntag Quasimodogeniti)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
19.04.2024, 07:59 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1507 April 12 (uf montag nach dem Sonntag Quasimodogeniti)

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