Akten
Genealogie der Pfalzgrafen bei Rhein; Urkunden der Kaiser Ludwig, Karl, Sigmund, des Kardinals Pileus, der Päpste Urban VI. und Clemens VII., die Kurpfalz betr.; die Schloßkapellen zu Landshut und Wolfratshausen; die Landvogtei in Elsaß und Schwaben; die Burggrafen von Nürnberg und die Gräfin Agnes v. Neiffen; die Pfandschaft Cham, Ulrich v. Abensberg u.a.
Enthält: Darin: Verzeichnis etlicher Privilegien in der Registratur zu Heidelberg
- Reference number
-
Kurbayern Äußeres Archiv, BayHStA, Kurbayern Äußeres Archiv 1164
- Former reference number
-
Staatsverwaltung 3526
Zusatzklassifikation: Privilegien Tom. Pars 34
- Language of the material
-
ger
- Further information
-
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: 247 fol.
- Context
-
Kurbayern Äußeres Archiv >> 25 Privilegien
- Holding
-
Kurbayern Äußeres Archiv
- Indexbegriff subject
-
Genealogie
Landvogtei
Schloßkapelle
- Indexentry person
-
Abensberg: Ulrich von
Karl IV., Kaiser
Sigismund, Kaiser
Neiffen: Agnes Gräfin von
Nürnberg: Burggrafen von
Clemens VII., Papst
Urban. VI., Papst
Pileus: N.N., Kardinal
- Indexentry place
-
Cham (Lkr. Cham), Grafschaft/Pfleggericht: Pfandschaft
Elsass (Landschaft, F)
Landshut (krfr.St.)
Pfalz, Kurfürstentum
Markt Schwaben (Lkr. Ebersberg)
Wolfratshausen (Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen)
- Date of creation
-
1327-1612
- Other object pages
- Provenance
-
Kurbayern Äußeres Archiv
- Last update
-
03.04.2025, 1:40 PM CEST
Data provider
Bayerisches Hauptstaatsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Amtsbücher / Akten
Time of origin
- 1327-1612
Other Objects (12)

Kaiser Karl IV. erlaubt dem Rat und den Bürgern gemeinlich von Nürnberg auf Widerruf, zur Beschirmung, Hegung und Haiung des Reichswaldes um diese Stadt beiderseits der Pegnitz zwei Bereiter auf ihre Kosten zu halten, die den Wald, jedoch ohne das Recht der Pfändung, fleißig besichtigen und die wahrgenommenen Gebrechen dem Rat anzeigen sollen. - Siegler: der Aussteller.

Kaiser Karl IV. erkennt in dem Streit zwischen den Bürgern des Marktes Velden einerseits und der Bauernschaft der Dörfer Ruprechtstegen, Entzendorff und Artolsshoven andererseits wegen des Fischwassers von ersterem bis zur Mühle in letzterem Ort zu Recht, dass dieses Fischwasser ein gemeinsames sein solle, in welchen sowohl die Bürger des genannten Marktes als auch die Bauernschaften der drei Dörfer und jeder, der im Land Bayern gesessen ist, das Recht habe zu fischen.

Kaiser Karl IV. erkennt in dem Streit zwischen den Bürgern des Marktes Velden einer- und der Bauernschaft der Dörfer Ruprechtstegen, Entzendorff und Artolsshoven andererseits wegen des Fischwassers von ersterem bis zur Mühle in letzterem Orte zu Recht, dass dieses Fischwasser ein gemeinsames sein solle, in welchen sowohl die Bürger des genannten Marktes als auch die Bauernschaften der drei Dörfer und jeder, der im Lande Bayern gesessen ist, das Recht habe zu fischen.

König Karl IV. gebietet aufgrund der Verwüstungen des Reichswaldes beiderseits der Pegnitz ("Begnicz"), womit die Stadt Nürnberg gestiftet worden, dass künftighin niemand mehr in diesen Reichswald Schafe eintreiben solle, und befiehlt dem Nürnberger Schultheißen, dem Rat und der Gemein, über die Aufrechterhaltung dieses Gebots zu wachen und dasselbe öffentlich zu verkünden. - Siegler: der Aussteller.

Kaiser Karl IV. gebietet, dass bis auf Widerruf niemand die Gemeinde der Stadt Nürnberg ("Nuremberg") vor auswärtige Centen oder Landgerichte lade, sondern seine Klage vor des Reiches Richter in Nürnberg und fünf, sieben oder neun Männer, die der Rat der Stadt aus den Reichsstädten genommen, bringe. - Siegler: der Aussteller.
