Versorgungsgerichte

Überlieferungsgeschichte

Nach dem Ersten Weltkrieg entstanden zunächst (1919) Militärversorgungsämter (u. a. in Freiburg und Konstanz), 1922 auf Grund von Reichsgesetzen Versorgungsämter und Versorgungsgerichte. Ihnen oblag die Versorgung ehemaliger Militärangehöriger, von Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen. Die Versorgungsgerichte wurden bei jedem Oberversicherungsamt (im heutigen Regierungsbezirk Freiburg: Freiburg und Konstanz) errichtet, gehörten wie diese zunächst zum Ressort des 1919 errichteten Arbeitsministeriums, ab 1924 bei dessen Auflösung zum Ressort des Innenministeriums. Sie waren zuständig für Klagen gegen Entscheide der Versorgungsämter; gegen ihre Urteile war Rekurs an das Reichsversorgungsgericht möglich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden 1806-1945: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Ministerium des Innern

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13.11.2025, 2:41 PM CET

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