Sachakte
Verordnung: Die Aburteilung von Diebstählen gehört in die Zuständigkeit der Schwurgerichte. Aus diesem Grunde ist es notwendig, wenn ein Einbruch oder Einstieg erfolgt ist, bei einer Lokalbesichtigung die in Betracht kommenden Örtlichkeiten mit einer einfachen Faustskizze festzuhalten und den Akten beizufügen
- Reference number
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E 3 A, 66/16
- Context
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.2 Zuständigkeit
- Holding
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Date of creation
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Darmstadt, 1850 April 30
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Last update
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01.07.2025, 1:40 PM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Sachakte
Time of origin
- Darmstadt, 1850 April 30