Sachakte

Camenz, Carl Heinrich; geb. 1820 in Mecklenburg; seit 1822 Medizin studiert; seit 1820 Studium in Berlin; 1822 consilio abeundi

Enthält: Bl. 5: In Berlin keine Verbindung zur Burschenschaft;
Mitglied der Gesellschaft auf der Quelle. Aufgabe der Gesellschaft: Anstand und Sittlichkeit zu heben;
Ob sich diese Gesellschaft aus ehemaligen Mitgliedern aufgelöster Burschenschaften gegründet hat, ist nicht bekannt. Sei den ehemaligen Burschenschaften nicht gleichzustellen. Einen bestimmten Namen hatte die Gesellschaft nicht;
gebräuchlich wäre bei einigen Mitgliedern "Allgemeinheit";
Besondere Abzeichen und Symbole seien nicht gebräuchlich, doch hätten einige Studenten schwarz und gold an der Mütze u. ä. getragen;
Auf Burschenschaftsblättern taucht die Losung "Ehre, Freiheit, Vaterland" und "frisch, fröhlich, fromm, frei!" auf, doch sei das nicht das Motto der Gesellschaft, sondern dem Willen des Einzelnen überlassen. Der Name "Palatina" sei nicht geführt worden. Schriftliche Gesetze gibt es nicht;
Bl. 9: Bei Zusammenkünften - Aufsicht in den einzelnen Zimmern. Aufsicht führen: Zehlicke, Camenz, Marp, Springer, Wislicenus. Dauer der Aufsicht nicht festgelegt. Gesellschaft habe sich schon vor Ostern 1822 aufgelöst;
Bl. 10: Von der Gesellschaft sollte ein Aufsatz an die Behörde gesendet werden, um Erlaubnis der Zusammenkünfte. Angefertigt wurde er von den Studenten Kerlen und Schütte. Über diesen Punkt ist Camenz nichts bekannt, da er noch nicht Mitglied war. Führer der Abteilungen - Rottenführer;
Bl. 11, Liste auf Bl. 10: Wortführer der Studenten: Jeder Führer 10-12 Mitglieder (Bankführer). Versammlungen nicht regelmäßig, sondern nur bei triftigem Grund. (sittliche Vergehen u. a.) Vergehen wird zunächst unter Wortführern behandelt, Bankführer dazu. Falls notwendig, große Versammlung. Es benachrichtigen: Wortführer -> Bankführer -> Mitglieder. Bankführer verantwortlich für seine Mitglieder. Auch Studenten, die nicht Mitglieder waren, nahmen an den Versammlungen teil. Mit Studenten, die einen unsittlichen Lebenswandel führen, haben Mitglieder keine Verbindung, da es ihren Grundsätzen widerspricht;
Erziehung zur Sittlichkeit geschieht meist durch freundschaftliche Ermahnung, Aussprachen;
Die Kasse wird vom Studenten Menz geführt. Seit der letzten Wahl von Rothert und Pirscher. Mit den Geldern wurden folgende Ausgaben bestritten:
Bl. 13: 1. Kauf von Zeitungen (Hamburger - Berliner, Allgemeine Literaturzeitung); 2. Bei Feiern die Kosten für Musik, erbrochenes Geschirr usw.; 3. Unterstützung dürftiger Studenten; 4. Vorschuss für Studenten, die z. B. kein Stipendium erhielten oder wo kein Geld von den Eltern eingetroffen war. Die Entscheidung, ab und wieviel (3./4.) gegeben wird, bestimmt der Rechnungsführer. Beitrag wird von den Bankführern eingezogen. Verbindung mit anderen Universitäten bestehen nicht, auch nicht mit Studentenverbindungen. Ein weiterer Grundsatz ist, Duelle zu vermeiden, obwohl sie nicht verboten sind;
Eine Verabredung oder Beschluss der Gesellschaft zum Auszug der Studenten vom Februar unter Teilnahme der Studenten, die nicht Mitglieder sind, ist den Befragten weder aus eigenem Wissen, noch vom Hören bekannt;
Bl. 15: Aussage ist unterzeichnet von: Ledebur, Rump, Camenz, Springer.

title of record
Untersuchungen gegen burschenschaftliche Verbindungen

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Rep. 5 Universitätsgericht >> 2. Universitätsgericht 1819-1944 >> 2.3 Verbindungswesen - Allgemeines und einzelne Verbindungen >> Untersuchungen gegen burschenschaftliche Verbindungen
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03.04.2025, 9:53 AM CEST

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