Urkunde

Hertwin Wolf übergibt mit seinen Kindern alles Gut zu Hausen und Erbach ('Erle-') dem Kloster Gnadenthal, das ihm und seinen Kindern Friedrich und Hedwig dafür auf Lebenszeit eine Präbende wie den Laienbrüdern und dazu jedem jährlich 1 Malter Korn zur Besserung ihrer Kleider entrichten soll. Bleiben sie nicht beim Kloster, so hat jeder nur Anspruch auf sein Malter Korn. Beim Tode eines jeden fällt dessen Korngülte an das Kloster, damit es ihrer und ihrer Altvordern Seele fleißig gedenkt. - Siegel des Johann Riz, Herrn des Ausstellers.

Archivaliensignatur
28, U 86
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament W 28,86 mit abhängendem Siegel: Durchmesser 2,6 cm, im durch Ranken verzierten Siegelfeld ein Dreiecksschild mit drei Schrägfäden, Umschrift: + 'S(IGILLVM) IOHA(NNI)S DE SAISH'. - Rückvermerk (16. Jh.): 'Diß ist der brif, was Hertwyn Wolf in das closter gegebben hait'. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 28,220
Bemerkungen
Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 920
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geg. 1344, in die kathedra Petri

Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinze Hobeman, Schultheiß zu Dauborn ('Deberin'), Nikolaus Puzsach, Amtmann des Grafen (von Diez), sowie Hermann Mor und dessen Sohn Her(mann), Werner, der Schmied, und dessen Sohn Nikolaus

Kontext
Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen >> Urkunden >> 1301-1350
Bestand
28 Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen

Laufzeit
1344 Februar 22

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:07 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1344 Februar 22

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