Urkunde
Hertwin Wolf übergibt mit seinen Kindern alles Gut zu Hausen und Erbach ('Erle-') dem Kloster Gnadenthal, das ihm und seinen Kindern Friedrich und Hedwig dafür auf Lebenszeit eine Präbende wie den Laienbrüdern und dazu jedem jährlich 1 Malter Korn zur Besserung ihrer Kleider entrichten soll. Bleiben sie nicht beim Kloster, so hat jeder nur Anspruch auf sein Malter Korn. Beim Tode eines jeden fällt dessen Korngülte an das Kloster, damit es ihrer und ihrer Altvordern Seele fleißig gedenkt. - Siegel des Johann Riz, Herrn des Ausstellers.
- Archivaliensignatur
-
28, U 86
- Formalbeschreibung
-
Ausfertigung, Pergament W 28,86 mit abhängendem Siegel: Durchmesser 2,6 cm, im durch Ranken verzierten Siegelfeld ein Dreiecksschild mit drei Schrägfäden, Umschrift: + 'S(IGILLVM) IOHA(NNI)S DE SAISH'. - Rückvermerk (16. Jh.): 'Diß ist der brif, was Hertwyn Wolf in das closter gegebben hait'. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 28,220
- Bemerkungen
-
Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 920
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geg. 1344, in die kathedra Petri
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinze Hobeman, Schultheiß zu Dauborn ('Deberin'), Nikolaus Puzsach, Amtmann des Grafen (von Diez), sowie Hermann Mor und dessen Sohn Her(mann), Werner, der Schmied, und dessen Sohn Nikolaus
- Kontext
-
Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen >> Urkunden >> 1301-1350
- Bestand
-
28 Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen
- Laufzeit
-
1344 Februar 22
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
-
17.06.2025, 14:07 MESZ
Datenpartner
Hessisches Hauptstaatsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1344 Februar 22