Bestand
Administrationskommission (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Die Administrationskommission war eine vom Staat eingesetzte Kommission mit der Aufgabe, die Schuldenregulierung der Herrschaft Hohenlohe-Schillingsfürst zu überwachen. Dies wurde dadurch kompliziert, daß 1807 die Standesherrschaft in Hohenlohe-Schillingsfürst und Hohenlohe-Waldenburg aufgeteilt worden war und auch die Schulden entsprechend zuzuordnen waren. Die Kommission hatte alle fürstlichen Revenuen zu überwachen und die staatliche Kontrolle der Einnahmen, Ausgaben und Schuldenlast der fürstlichen Verwaltung zu gewährleisten. 1823 wurde die Vermögensadministration in die Hände des Fürsten zurückgegeben und die Administrationskommission aufgelöst.
Gliederung: 1. Verwaltung der Standesherrschaft; 2. Bedienstete der Standesherrschaft; 3. Grund- und lehensherrliche Rechte; 4. Ausstände; 5. Finanzielles; 6. Forstwesen; 7. Jagd; 8. Bauwesen; 9. Kauf bzw. Verkauf, Nutzung von Grundstücken und Gebäuden; 10. Einstellung und Besoldung von Pfarrern und Lehrern; 11. Baumaßnahmen an Schulen und Kirchen; 12. Kriegslasten.
1. Zur Geschichte der Administrationskommission: Mit der Mediatisierung 1806 entfielen die meisten öffentlich-rechtlichen Funktionen der fürstlichen Verwaltung. Zum Aufgabenverlust trat ein Einnahmenverlust, der den Fürsten zu einer Straffung der Verwaltung sowohl personell als auch behördenmäßig zwang. Fürst Karl Albrecht III. (1776-1843), der seit 1796 regierte, war hochverschuldet. Im Abtretungsvertrag vom 5. April 1807 überließ er seinem Bruder Franz (1787-1841) die Herrschaft Schillingsfürst und beschränkte sich auf die Herrschaft Waldenburg. Die Teilung des Herrschaftsgebiets bedeutete für Karl Albrecht auch die Teilung seiner Schulden. Die Summe festzulegen und einzutreiben war Aufgabe einer vom Souverän Württemberg eingesetzten staatlichen Debitkommission in Stuttgart. Das Oberjustizkollegium in Stuttgart konnte Dekrete, z.B. die Legitimation des Verkaufs einer fürstlichen Kelter, an das Oberrentamt Waldenburg erlassen. Mitteilung bzw. Anweisung erfolgte über die königliche Administrationskommission, die die Ausführungen zu überwachen und Bericht zu erstatten hatte. Die Administrationskommission zeigte die Besitzstände der Standesherrschaft an und legte den Verkauf in einem Protokoll (Sushastationsprotokoll) dar. Die Administrationskommission war demnach eine vom Staat eingesetzte Kommission, deren Aufgabe es nur war, die Ausführung der Dekrete seitens der Stuttgarter Behörden über die fürstlichen Revenuen zu überwachen, um somit eine staatliche Kontrolle der Einnahmen, Ausgaben und Schuldenlast der fürstlichen Verwaltung zu gewährleisten. Sie bestand von 1808 bis 1823. Als Administrationskommissäre in der hohenlohe-waldenburgisch-schilligsfürstischen Debitsache wurden zunächst zwei, später ein Beamter (Advokat) der staatlichen Kameralverwaltung in Öhringen verpflichtet. 1808 sind Oberamtmann Klett von Neuenstein und Kameralverwalter Zeller in Öhringen, 1809 Oberamtmann Wolf und Kameralverwalter Zeller als Administrationskommissäre zuständig, ab 1810 Zeller alleine. Von 1812 bis 1816 war Advokat Schüz in Öhringen als Administrationskommissär verpflichtet. 1817 wurde Kameralverwalter Ade in Öhringen sein Nachfolger, der bis 1822 nachweisbar ist. In die Verhandlungen sandte der Fürst zwei Mandatarien, die von ihm aufgestellt waren, um die fürstlichen Interessen mit den "Mandatarien der Kreditgeber" und mit den staatlichen Kommissären wegen der Verhältnisse mit Hohenlohe-Schillingsfürst und der Revenuen- und Schuldenabteilung zu vertreten. Streitpunkt war die Auslegung des Abtretungsvertrages durch Fürst Franz. Karl Albrecht wollte Gefällbezüge zurück haben. Auch war die Übernahme fürstlicher Diener durch den württembergischen König nicht klar geregelt. 1823 wurden Debitkommission und Vermögensadministration des Hauses Waldenburg aufgehoben, die Administration der fürstlichen Revenuen in die Hände des Fürsten zurückgegeben. Die Aufgaben der Administrationskommission waren damit erledigt. Bernd Geil
2. Zur Geschichte des Bestandes und seiner Bearbeitung: Erschließung und Bildung des vorliegenden Bestandes erfolgten durch den Zeitangestellten Bernd Geil 1997 und 1998 im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Archivs Waldenburg Neu (vgl. hierzu das Vorwort zum Bestand Wa 215 Domänenkanzlei). Er besorgte auch ein Konzept für das Vorwort. Nach Auflösung der staatlichen Administrationskommissionen geriet zumindest ein Teil der Akten an die Standesherrschaft und wurde mit Akten standesherrlicher Provenienzen vermischt. Einzelne Schriftstücke wurden in Akten der standesherrlichen Behörden eingefügt oder in standesherrlichen Akten fortgeführt. Erst im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Archivs Waldenburg wurden sie wieder zu einer Aktengruppe der gleichen Provenienz zusammengebracht. Die Bestimmung der Provenienzen konnte teilweise nur aufgrund einer Adressatenanalyse des Aktenmaterials erfolgen, da die Aktendeckel oft aus späterer Zeit als der Laufzeit stammen oder kein Deckel vorhanden war. Wurde eine Akte in einer Nachfolgebehörde nur unwesentlich fortgeführt, wurde sie bei der Entstehungsbehörde belassen. Bei maßgeblicher Fortführung ist sie der Nachfolgebehörde zugeordnet worden. Wesentliche Erkennungsmerkmale für Schriftgut der Administrationskommission sind der charakteristische Präsentatumsvermerk in schräger dünner schwarzer Schrift, das Folioformat im Gegensatz zum Überfolioformat des Oberrentamts und die fehlende Quadrangulierung. Auf den Deckeln, soweit vorhanden, befindet sich oben links eine Signatur aus rötlich braunen Zahlen. Aufgrund fehlender Nummern ist das alte Ordnungsschema nicht mehr vollständig rekonstruierbar. Lediglich zu zehn von mindestens 21 Rubriken sind Akten vorhanden. Viele Einheiten, die nach 1811 entstanden sind, haben keine Signatur erhalten. Teilweise treten die Signaturen auch innen auf, jedoch ohne arabische Ziffern. Aus vorhandenen Signaturen wurde die Registraturordnung der Administrationskommission entwickelt, die dem Vorwort angehangen ist. Bei der Verzeichnung wurden die Signaturen der Administrationskommission soweit vorhanden als Vorsignaturen aufgenommen. Die 156 im vorliegenden Band verzeichneten Akten sind der Rest der Überlieferung einer staatlichen Behörde, die nur 15 Jahre wirkte, und als einzige Aufgabe die Vermittlungsrolle zwischen Obertribunal und Standesherrschaft ausübte. Weiteres Material ist in den Gegenüberlieferungen der Rentämter und der Domänenkanzlei zu suchen. Einzelne Schriftstücke können auch in den diese Behörden betreffenden Findbüchern als "Vorakten" nachgewiesen sein. Eine parallele Benutzung dieser Bestände ist sinnvoll. Andere Unterlagen sind verlorengegangen oder bewußt kassiert worden. Über den ursprünglichen Umfang ist nichts bekannt. Es ist nicht damit zu rechnen, daß weiteres Material noch aufgefunden wird. Da die vorarchivische Gliederung des Bestandes unvollständig rekonstruierbar und die Zugehörigkeit nur bei rund 20% der Akten auf dem Deckel vermerkt war, mußte eine Gliederung entsprechend der Aufgabenverteilung gebildet werden. Innerhalb der Gruppen liegen die Akten chronologisch oder alphabetisch nach Ortsbetreffen. Der Bestand erhielt die Bezeichnung "Wa 205 Administrationskommission". Er umfaßt 156 Büschel in 1 lfd.m. Neuenstein, im März 1999 Dr. Schiffer
- Reference number of holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Wa 205
- Extent
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156 Bü (1 lfd.m)
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Waldenburg >> Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg
- Date of creation of holding
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1808-1823
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
25.02.2022, 8:54 AM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1808-1823