Urkunde
Abt Engelhard von Helmarshausen erwählt Bischof Bernhard von Paderborn zum Schutzherr seines Klosters und überträgt ihm den klösterlichen Anteil an der Stadt Helmarshausen und der Burg Kukenberg.
- Reference number
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Urk. 29, 66
- Former reference number
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Urk. 29, A II, Kloster Helmarshausen
- Formal description
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Ausf. Perg., durch Brand in der Mitte zerstört, 3 angehängte Siegel fehlen
- Further information
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: nonas Octobris
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Engelhard von Helmarshausen gibt bekannt, dass er sich sowohl wegen seiner Gebrechlichkeit als auch aus Not, Mangel und rechtmäßigen Belastungen nicht in der Lage sieht, den Bedrückungen und anderen gefährlichen Handlungen Mächtiger Widerstand zu leisten. Sein Kloster ist dadurch gegenwärtig so großen Gefahren unterworfen, dass es ohne einen geeigneten Schutzherren nicht bestehen kann. Den Papst um ein geeignetes Hilfsmittel zu bitten, hält er aus den angegebenen Gründen nicht für möglich, was jedoch nicht bedeuten soll, dass er sich seinem Schutz entziehen will. Er beabsichtigt vielmehr, diesem so rasch als möglich seine und seines Klosters Bedrängnisse mitzuteilen, um seinen Rat und seine Hilfe zu erbitten. Wegen der beschränkten Zeit und der zwingenden Notwendigkeit, schnelle Hilfe zu erhalten, hat Engelhard bei dem für sein Kloster zuständigen Bischof Bernhard von Paderborn Zuflucht gesucht und ihn zum Schutzherren seines Klosters erwählt. Dafür wird diesem mit ausdrücklichem Verbot der Veräußerung jener Teil der Burg Krukenberg und der Stadt Helmarshausen mit allen Rechten und Einkünften übertragen, der dem Kloster Helmarshausen zusteht. Darüber hinaus soll er für den Schutz und die Bewahrung der Krukenburg verantwortlich sein. Von den genannten Einkünften soll dem Bischof nur angerechnet bzw. von ihm eingefordert werden 1.) was er mit Genehmigung des Klosters für den baulichen Erhalt der Befestigungen ausgibt, 2.) was er an Geld vorschießt, um dem Abt eine Romfahrt zur Verteidigung seiner Rechte zu ermöglichen, 3.) was er für sich und andere Bürgen bezahlt, falls die dem Kloster zur Burghut auf dem Krukenberg verpflichteten Graf Hermann von Everstein und Ritter Hermann von Brakel das Einlager und Einreiten verlangen und das Kloster nicht in der Lage ist, diese auszulösen. Der Vertrag soll so lange gelten, bis der Steit zwischen Abt Engelhard und seinem Gegenspieler Reimbold von Markessen geschlichtet worden ist. Der Schutzvertrag kann nach Beendigung der augenblicklichen Streitigkeiten unter Beachtung bestimmter Fristen gekündigt werden, soweit er den Schutz der Befestigungen, der Güter, der Rechte und Einkünfte des Klosters betrifft, soweit er sich aber auf die Person und die familia des Abtes bezieht, soll er fortbestehen, solange Bischof und Abt leben.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Kantor Liborius zu Paderborn, Ritter Friedrich von Brenken, Gerhard von Sehlingdorf, Johannes von Heydau, Heinrich von Kalden, alle Knappen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, Bischof Bernhard von Paderborn, Kapitel Paderborn
- Context
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Kloster Helmarshausen - [ehemals: A II] >> 1300-1349
- Holding
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Urk. 29 Kloster Helmarshausen - [ehemals: A II]
- Date of creation
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1337 Oktober 5
- Other object pages
- Last update
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10.06.2025, 9:13 AM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Marburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1337 Oktober 5