Urkunde

Bernhard Galperger aus Stuttgart, wegen seiner Beteiligung an den Bauernunruhen aus Furcht vor Strafe außer Landes geflohen, jedoch auf Fürsprache des Ritters Wolf von Hirnheim, auch auch sein und seiner Freundschaft Bitten gegen das Versprechen künftigen Wohlverhaltens dahingehend begnadigt, in seinen Geschäften in der Stadt Stuttgart verweilen zu dürfen, jedoch mit der Einschränkung, nach deren Verrichtung unverzüglich wieder nach Hause zu gehen und sich keinesfalls für immer in der Stadt niederzulassen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, sich künftig gehorsam und wohl zu verhalten, niemandem gegen die Herrschaft und das Land Württemberg Hilfe zu leisten oder sich einer Empörung anzuschließen, vielmehr alle Anschläge gegen den König, den Statthalter und die Regenten sowie die Obrigkeit und Ehrbarkeit des Fürstentums unverzüglich anzuzeigen, und - bei Verlust seines Lebens - allein der Obrigkeit und Ehrbarkeit anzuhängen. Im Falle des Bruchs dieser Verschreibung soll er vom Nachrichter hingerichtet werden.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Attribution 3.0 Germany

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Reference number
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4341
Extent
Ausf., Pap.; 1 Pap.S.
Further information
Siegler: Wolf von Hirnhein, Ritter

Überlieferungsart: Abschrift

Vermerke: 1 Pap. S.

Context
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexentry person
Galperger, Bernhard
Indexentry place
Stuttgart S

Date of creation
1529 September 2 (Do n. Egidius)

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Rights
Last update
21.11.2025, 3:27 PM CET

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Object type

  • Urkunden

Time of origin

  • 1529 September 2 (Do n. Egidius)

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