Archivale
Verordnung, dass die zu den Domänen und anderen auch adeligen Gütern gehörigen Untertanen, die sich aus Westpreußen in die alten königlichen Provinzen oder aus den alten Provinzen nach Westpreußen begeben haben, nunmehr an den Ort, wo sie den 1. Januar 1774 sind, ruhig gelassen werden sollen
- Archivaliensignatur
-
II. HA GD, Abt. 9, Polizeiverwaltung Tit. 28 Nr. 1
- Kontext
-
Westpreußen und Netzedistrikt >> 02 Polizeiverwaltung (Materien), 1716 - 1810 >> 02.024 Verhinderung der Landflucht
- Bestand
-
II. HA GD, Abt. 9 Westpreußen und Netzedistrikt
- Laufzeit
-
1774
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.08.2025, 13:37 MESZ
Datenpartner
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1774