Urkunde
Jakob op den Anstut, verheiratet mit Peterken, ver
Regest: Jakob op den Anstut, verheiratet mit Peterken, vergleicht sich wegen de Anstutserbes mit seinen Brüdern Peter und dem noch minderjährigen Jan, für den seine Vormünder Aredt op dem Klein-Dickhof und Lons Lütgens handeln. Peter op den Anstut überträgt seinem Bruder Jakob seinen Erbanteil gegen Zahlung von 100 Klevischen Talern. Solange dieser Betrag nicht entrichtet ist, muß er jährlich um St. Martin, erstmalig 1722, mit 3 3/4 v.H. verzinst werden. Über das Erbteil des Jan op den Anstut soll dieser selbst bei seinem Mündigwerden verfügen können. Seine beiden Brüder Jakob und Peter sind verpflichtet, in Krankheitsfällen für ihn zu sorgen. Falls er stirbt, fällt sein Erbanteil den beiden Brüdern zu. Die Eheleute Jakob op den Anstut und Peterken verpflichten sich, ihre Stiefmutter zeit ihres Lebens zu beköstigen und ihr insbesondere jährlich 2 Stein Flachs zu liefern. Sollte die Stiefmutter außerhalb des Anstutserbes wohnen müssen, so müssen die genannten Eheleute ihr jährlich 7 Faß Roggen, 4 Faß Buchweizen, 4 Stein Flachs, 15 Pfund Speck und 15 Pfund Butter, ferner wöchentlich 2 Kannen süße Milch liefern. Falls es sich herausstellt, daß das Anstutserbe belastet ist, sollen die drei Brüder die Schulden in gleichen Teilen übernehmen. Zeugen: Hendrick Kueten und Lamers op den Anstut. Actum Wankum.
- Reference number
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K/24
- Former reference number
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24
format: K
- Formal description
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Or.Pap.
- Context
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Hinsbeck >> Urkunden
- Holding
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D 2 Hinsbeck Hinsbeck
- Date of creation
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1721 August 24
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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17.09.2025, 2:58 PM CEST
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1721 August 24