Urkunde

Marx Rausamer von Hegkena [? Heigern, Gem. Talheim Kr. Heilbronn], gef. zu Lauffen wegen Abfalls zur Lehre der Wiedertäufer und Verachtung des Abendmahls, jedoch wieder freigelassen, verspricht, von den Wiedertäufern und ihrer Lehre abzustehen und seine Kinder - auch die mit der Wiedertaufe befleckten - taufen zu lassen, sich aller Winkelpredigten und heimlichen Zusammenkünfte zu enthalten, zur Predigt zu gehen, der Lehre des Nachtmahls, wie sie in diesem Fürstentum von herzoglich verordneten Predigern gelehrt wird, anzuhangen, die vom Herzog aufgerichteten und publizierten, und von den Pfarrgemeinden dieses Herzogtums ausgeübten Zeremonien mitzufeiern und nicht dagegen zu reden, und schließlich keinem fremden Prediger oder Wiedertäufer mehr anzuhangen, Herberge zu geben oder sonst behilflich zu sein, sondern solche Leute, falls sie zu ihm kommen, festzuhalten und der Obrigkeit anzuzeigen, und schwört U.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Attribution 3.0 Germany

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Reference number
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2618
Further information
Siegler: der würdige und wohlgelehrte Meister Wolfgang Pretzger, Pfleger und Verwalter im Kloster zu Lauffen

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 2 Bl.; 1 Pap.Kls.

Context
Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.2 Lauffen, Amt >> 4.2.4 Außeramtliche Orte
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexentry person
Rausamer, Marx
Indexentry place
Hegkena [? Heigern, Gem. Talheim Kr. Heilbronn]

Date of creation
1540 Juli 15 (Zwölfboten Teilung)

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Last update
21.11.2025, 3:29 PM CET

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Object type

  • Urkunden

Time of origin

  • 1540 Juli 15 (Zwölfboten Teilung)

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