„Hamburger Note“ zur Digitalisierung des kulturellen Erbes

„Hamburger Note“ zur Digitalisierung des kulturellen Erbes

13.10.2015

Scanroboter. Scanzentrum Bayerische Staatsbibliothek, Foto: Jürgen Keiper, CC BY 4.0
Scanroboter. Scanzentrum Bayerische Staatsbibliothek

Im Vorfeld der diesjährigen Konferenz „Zugang gestalten! Mehr Verantwortung für das kulturelle Erbe“ wird die „Hamburger Note“ in Berlin vorgestellt.

Bei der Digitalisierung stehen Archive, Bibliotheken und Museen vor technischen, administrativen und rechtlichen Herausforderungen, die einen hohen Einsatz an Ressourcen verlangen, um Kulturgut der Öffentlichkeit digital zugänglich zu machen. Die „Hamburger Note“ macht auf die rechtlichen Aspekte dieser Situation aufmerksam: Aufforderung und Ziel ist es, die umfangreichen Rechteklärungsprozesse für Gedächtnisinstitutionen wie Archive, Bibliotheken und Museen zukünftig zu erleichtern und damit die digitale Zugänglichkeit von Kulturgut in größerem Umfang als bisher zu ermöglichen.

Namhafte Vertreter deutscher Kulturinstitutionen und Rechtsexperten, die sich mit der Bewahrung von Kulturgut befassen, haben sich zu der Erklärung zusammengefunden, die wir an dieser Stelle vollständig veröffentlichen.
_________________

Hamburger Note zur Digitalisierung des kulturellen Erbes

 
Die Digitalisierung bietet große Chancen für den Zugang zum kulturellen Erbe. Sie ist unumgänglich, damit Archive, Museen und Bibliotheken weiterhin ihren wichtigen öffentlichen Aufgaben gerecht werden können.
 
Allerdings sind die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen des Urheberrechts ein großes Hindernis. Bei älteren Werken, die noch urheberrechtlich geschützt sind, ist die Rechtesituation meist sehr kompliziert. Eine umfassende Digitalisierung des kulturellen Erbes wird damit noch auf Jahrzehnte hinaus nicht möglich sein, solange Archive, Bibliotheken und Museen für jedes einzelne Objekt den urheberrechtlichen Status klären müssen.
 
Augenscheinlich wird dies bei den sogenannten „verwaisten Werken“, bei denen die Hürden für eine Nutzung auch nach der neuen gesetzlichen Regelung noch zu hoch sind. Allerdings wurde in Deutschland bei Büchern eine Lösung gefunden, die im Zusammenspiel mit Verwertungs-gesellschaften eine Einzelrechteklärung entbehrlich macht. Dies ist zwar ein erster Schritt. Wenn die Chancen der Digitalisierung genutzt werden sollen, bedarf es aber gesetzlicher Rahmenbedingungen, die für alle öffentlichen Gedächtnisinstitutionen eine rechtliche Einzelfallprüfung entbehrlich machen und grundsätzlich eine Sichtbarmachung von Beständen im Internet ermöglichen.
 
Gelingt es nicht, die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend weiterzuentwickeln, können wichtige Zeugnisse des kulturellen Erbes weiter aus Gründen der rechtlichen Unsicherheit nicht digital genutzt werden. Dadurch droht eine bedenkliche Verzerrung unseres Geschichtsbildes. Auch werden weiter erhebliche öffentliche Ressourcen für die Klärung von Rechtsfragen aufgewendet, die den Gedächtnisinstitutionen fehlen und die auch nicht den Urhebern zugutekommen.
 
Unterzeichner:
Prof. h.c. Dr. Gabriele Beger (Direktorin Staats-und Universitätsbibliothek Hamburg)
Claudia Dillmann (Direktorin des Deutschen Filminstituts)
Prof. Dr. jur. Thomas Dreier M.C.J. (Leiter des Instituts für Information-und Wirtschaftsrecht und des Zentrums für angewandte Rechtswissenschaften)
Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M. (Yale) (Humboldt-Universität zu Berlin, Autorin des Gutachtens zur Bildungs-und Wissenschaftsschranke)
Prof. Dr. Reto M. Hilty (Direktor des Max-Plack-Institut für Innovation und Wettbewerb)
Prof. Dr. Thomas Hoeren (Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations-und Medienrecht)
Dr. phil. Michael Hollmann (Präsident des Bundesarchivs)
Prof. Dr. Hans Walter Hütter (Präsident der Stiftung Haus der Geschichte der BRD)
Dr. Paul Klimpel (Partner bei iRights Law, Koordinator kulturelles Erbe des Internet & Gesellschaft Collaboratory e.V.)
Dr. Elisabeth Niggemann (Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek Leipzig und Frankfurt am Main)
Börries von Notz (Alleinvorstand der Stiftung Historische Museen Hamburg)
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hermann Parzinger (Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz)
Dr. Frank Simon-Ritz (Vorstandsvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V.)
_________________

Zur Webseite „Hamburger Note“

Zum Download: „Hamburger Note“ [PDF]
___________________

Zugang gestalten! Mehr Verantwortung für das kulturelle Erbe – Zukunftsstrategien

Wann:
5./6. November 2015

Wo:
Stiftung Historische Museen Hamburg im Altonaer Museum
Museumsstraße 23
22765 Hamburg
 
Zum ganzen Programm
 
Zur Registrierung
 
Partner 2015
Die Konferenz wird in diesem Jahr getragen von der Stiftung Historische Museen HamburgDigiS – Servicestelle Digitalisierung Berlin, der Deutschen Digitalen Bibliothek, dem Internet & Gesellschaft Collaboratory e.V., dem Institut Français Deutschland, iRights.info, dem Jüdischen Museum Berlin, der Open Knowledge Foundation Deutschland, der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Stiftung Preußischer Kulturbesitz und Wikimedia Deutschland e.V.

Leitung: Dr. Paul Klimpel

Die Konferenz steht unter der Schirmherrschaft der Deutschen UNESCO-Kommission e.V.

 

Schlagworte: