Freier Zugang zu digitalisiertem Kulturerbe für Wissenschaft und Bildung - Ein Beitrag von Hanns-Peter Frentz

Freier Zugang zu digitalisiertem Kulturerbe für Wissenschaft und Bildung - Ein Beitrag von Hanns-Peter Frentz

26.07.2016

Die erste Publikation der Deutschen Digitalen Bibliothek „Der Vergangenheit eine Zukunft – Kulturelles Erbe in der digitalen Welt“ erschien im März 2015. Mit Beiträgen unterschiedlicher Fachautoren thematisiert der von Paul Klimpel und Ellen Euler herausgegebene Sammelband Aufgaben und Rahmenbedingungen, denen sich Gedächtnisinstitutionen wie Museen, Bibliotheken oder Archive bei der Digitalisierung des kulturellen Erbes stellen.

Sukzessive veröffentlicht die Deutsche Digitale Bibliothek die einzelnen Beiträge ihrer Publikation auf der Webseite, wo sie gelesen, kopiert und heruntergeladen werden können – alle Inhalte sind mit der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0 International lizenziert.

Die bereits veröffentlichten Beiträge können in unserem Pressebereich unter Hintergrundinformationen aufgerufen werden.

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Freier Zugang zu digitalisiertem Kulturerbe für Wissenschaft und Bildung

- Hanns-Peter Frentz

Die Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, ihre Bestände zu digitalisieren und diese Digitalisate online weltweit verfügbar zu machen. Zu den klassischen Aufgaben von Kultureinrichtungen, dem Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln, ist die Digitalisierung als eine weitere Kernaufgabe hinzugekommen.

Auf der stiftungsübergreifenden Online-Plattform „SPK digital“ ist aktuell der Zugriff auf über zwölf Millionen Bestandsnachweise, davon über 140 000 mit Digitalisaten, aus allen Einrichtungen der Stiftung möglich.[1]

Als Ergebnis einer Recherche findet der Nutzer somit in vielen Fällen Angaben aus den Bibliothekskatalogen, den Online-Findbüchern der Archive und der Objektdatenbank der Museen. Das können Nachweise aus Katalogen, Volltexte, digitale Bilder und Tonaufnahmen sein.

Die Staatlichen Museen zu Berlin bieten dem Nutzer mit ihrem Serviceangebot „SMB-digital“ eine eigene Online-Datenbank der Sammlungen ihrer Museen.[2] Der Nutzer kann hier mit einer Schnellsuche in allen Sammlungen recherchieren, sich für jedes einzelne Museum die Highlights der Sammlung anzeigen lassen und nach sämtlichen vorhandenen Abbildungen bestimmter Objekte suchen. Ein Klick auf ein Bild führt zu einer vergrößerten Anzeige des Motivs sowie zu den üblichen Angaben der formalen Erschließung des Objekts, zum Teil ergänzt durch zusätzliche Beschreibungstexte. Ein weiterer Klick zeigt die Abbildung großformatig.

Die zusätzlich nutzbare erweiterte Suchfunktion bietet verschiedene Filtermöglichkeiten, zum Beispiel nach Titel, Datierung, Material oder geografischem Bezug. Auf SMB-digital  sind bereits über 125 000 Abbildungen und Metadaten von Objekten aus den 15 Sammlungen recherchierbar.

Die Staatsbibliothek zu Berlin verfügt ebenfalls über umfangreiche digitalisierte Bestände sowie Online-Kataloge. Auf ihrer Webseite erhält der Nutzer unter dem Navigationspunkt „Digitalisierte Sammlungen“ Informationen über die Digitalisierungsschwerpunkte sowie Zugriff auf die Digitalisate.[3] Den Schwerpunkt dieser Sammlungen bilden historische Druckschriften des 17. und 18. Jahrhunderts aus allen Fachrichtungen sowie Ostasiatica in westlichen Sprachen. Darüber hinaus werden die digitalisierten Sammlungen laufend durch Einzelobjekte aus unterschiedlichen Material- und Sachgruppen ergänzt, die aufgrund von Benutzerwünschen erzeugt werden. Auf diesem Weg werden den Nutzern auch Musikalien, Handschriften und weitere Sondermaterialien zur Verfügung gestellt. Außer durch eine Suche über bibliografische Angaben kann der Nutzer die digitalisierten Sammlungen über ein systematisches Browsen in einer Vielzahl inhaltlicher Kategorien recherchieren. Auch die Stiftungseinrichtungen Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Ibero-Amerikanisches Institut und Staatliches Institut für Musikforschung präsentieren auf ihren Webseiten eigene Online-Angebote.[4]

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz sieht sich als Wissenschaftseinrichtung in der Verpflichtung, über das Internet als Medium der Wissensverbreitung die Nutzung von digitalisiertem Kulturerbe in Wissenschaft und Bildung zu erleichtern. Die in den Online-Datenbanken der Einrichtungen vorgehaltenen digitalisierten Bestände, an denen keine zusätzlichen Rechte von Dritten bestehen, sollen insbesondere in der Forschung und Lehre und in Schulen sowie für nicht-kommerzielle und private Informationszwecke frei nachnutzbar sein.

Um diese Leitlinie auch formal zu dokumentieren, hat der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz am 19. November 2013 die „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ unterzeichnet.[5] Diese von der Max-Planck-Gesellschaft im Jahr 2003 initiierte Erklärung zu Open Access hat das Ziel, den freien und einfachen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen und zu kulturellem Erbe zu fördern. Museen, Bibliotheken und Archive werden als die „Verwalter von kulturellem Erbe“ ausdrücklich aufgefordert, allen Nutzern den Zugang zu wissenschaftlichen Forschungsergebnissen, Metadaten, Quellenmaterial, Bildern, Grafiken und Multimedia-Materialien zu gewähren und eine Nachnutzung „in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck“ zu gestatten.

Diese Neuausrichtung der SPK zu einem allen Bürgern zugänglichen, sehr umfangreichen und ständig weiter anwachsenden digitalen Angebot, das für Bildungs-, Wissenschafts- und private Zwecke frei nachnutzbar ist, ist ein Meilenstein für die Unterstützung unserer Wissensgesellschaft. Der Entscheidung war eine intensive Diskussion über den richtigen Weg vorausgegangen, sowohl intern als auch mit vielen anderen öffentlich-rechtlichen Kultureinrichtungen. Nachdem die 2003 verfasste Berliner Erklärung in den ersten Jahren zwar von vielen Wissenschafts- und Hochschuleinrichtungen unterzeichnet wurde, kam die angestrebte Einbindung von Bibliotheken, Museen und Archiven als den Verwaltern von kulturellem Erbe nur sehr zögerlich voran. Insofern war es der SPK als Dachorganisation einer besonders großen Einrichtung, die alle drei Sparten – Bibliotheken, Museen und Archive – umfasst, sehr wichtig, eine Lösung zu finden. Diese sollte für möglichst viele weitere Verwalter von kulturellem Erbe eine Signalwirkung haben und akzeptabel sein, sodass auch sie zukünftig diesen Weg zum Nutzen der Wissenschaft sowie der Bürgerinnen und Bürger einschlagen werden.

Die Größe der online bereitgehaltenen Bilddaten in den Online-Angeboten der SPK-Einrichtungen wurde im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer so gewählt, dass eine angemessen große Bildschirmansicht gegeben ist. Eine Bilddatei lässt sich bei Bedarf auf sehr einfache Weise und ohne zusätzliches Anmeldeverfahren mit einem Klick der rechten Maustaste herunterladen. So können Schülerinnen und Schüler sowie Studierende mit den Abbildungen ihre Arbeiten illustrieren, Lehrende ihre Powerpoint-Präsentationen visuell attraktiver machen und private Sammler Kollektionen ihrer Lieblingsobjekte zusammenstellen. Auch die Nutzung der Bilddateien in sozialen Netzwerken ist dadurch sehr einfach möglich.

In der internationalen Museumswelt haben inzwischen einige wenige Einrichtungen entschieden, noch höhere Auflösungen in guter Druckqualität online bereitzustellen. Hier haben sich noch keine allgemeinen Qualitätsstandards herausgebildet. Deshalb ist es durchaus möglich, dass auch die SPK-Einrichtungen zukünftig noch Anpassungen bei der Bereitstellung ihrer Bilddatengrößen vornehmen werden.

Weltweit üblicher Standard in den Nutzungsbedingungen für die Online-Datenbanken der Kultureinrichtungen ist die Begrenzung der honorarfreien Nutzung auf nicht-kommerzielle Nutzungen. Eine bemerkenswerte Ausnahme, die in der Open-Access-Gemeinde viel Aufsehen erregte, ist das Rijksmuseum in Amsterdam. Da das Museum während Umbaumaßnahmen für zehn Jahre geschlossen war, hat sich die Museumsleitung entschlossen, eine umfangreiche, sehr nutzerfreundliche Webseite mit inzwischen über 150 000 digitalen Werkabbildungen bereitzustellen. Nach Anmeldung über die Funktion „Rijksstudio“ kann der Nutzer hier seine Lieblingskollektionen anlegen, sie mit anderen teilen oder einzelne Bilder in guter Druckqualität herunterladen. Jede Art von Nutzung dieser Bilddaten ist honorarfrei gestattet. Für wirklich hochwertige kommerzielle Produkte hält aber auch das Rijksmuseum seine Bilddaten intern in noch erheblich besserer Qualität vor. Diese können, wie bei allen anderen Kultureinrichtungen, den kommerziellen Nutzern gegen eine angemessene Vergütung zur Verfügung gestellt werden.

Best-Practice-Richtlinie zur "Berliner Erklärung"

Die SPK sieht für öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen eine Grenze des Open Access bei der kommerziellen Nutzung der bereitgestellten Inhalte. Deshalb hat sie in Abstimmung mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, dem Bundesarchiv, dem Deutschen Archäologischen Institut und der Stiftung Jüdisches Museum Berlin, die ebenfalls als Kultureinrichtungen im November letzten Jahres die Berliner Erklärung von 2003 unterzeichnet haben, den dort festgelegten Voraussetzungen für Open-Access-Veröffentlichungen (korrekte Angabe der Urheberschaft der genutzten Quellen, Veröffentlichung in einem Online-Archiv nach den Open-Archive-Regeln) eine Best-Practice-Richtlinie hinzugefügt, die im Anhang im Wortlaut abgedruckt ist.[6]

In der Richtlinie empfehlen die Unterzeichner, „allen Nutzern ein freies weltweites Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen zu gewähren, soweit dies mit Blick auf die jeweiligen gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen öffentlicher Kultureinrichtungen und die rechtlichen Interessen der Rechteinhaber vertretbar ist“. Für kommerzielle Zwecke können die Digitalisate Nutzern hingegen nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Investitionen für die Digitalisierungsvorhaben sind mit beträchtlichen Kosten verbunden. Deshalb sollen die kommerziellen Nutzer mit angemessenen Entgelten belastet werden, um so einen Finanzierungsbeitrag zu leisten. Andernfalls würden ihre Profite auf den Investitionen der Kultureinrichtungen beruhen. Wo in diesem Zusammenhang Einschränkungen erforderlich und vertretbar sind, muss jede Einrichtung im Einzelfall entscheiden.

Um die Rechteeinräumung an bereitgestellten Digitalisaten möglichst transparent darzustellen, empfiehlt die von der SPK entwickelte Best-Practice-Regelung die Nutzung des weltweit bekannten Systems der Creative-Commons-Lizenzen. Creative Commons bietet sechs verschiedene Lizenzmodelle an, mit denen Urheber oder Rechteinhaber festlegen können, was mit den urheberrechtlich geschützten Inhalten ihrer Webseiten gemacht werden darf und was nicht. Insgesamt gibt es vier Lizenzmodule. Sie regeln die Pflichten und Verbote.

Das erste Modul ist die Namensnennung (Attribution, Kürzel BY). Es kommt bei jeder Nachnutzung zum Einsatz und verpflichtet den Nutzer eines Digitalisats zur Nennung des Urhebers sowie gegebenenfalls des Rechteinhabers, des Titels eines Werkes (sofern angegeben), zur Angabe der URL zum Digitalisat sowie zum Verweis auf die Lizenzurkunde. Das zweite Modul regelt die Einschränkung auf eine nicht-kommerzielle Nutzung (Non Commercial, Kürzel NC). Wird es eingesetzt, darf das Werk nicht in gewerblichem Kontext nachgenutzt werden. Das dritte Modul zeigt an, dass das Werk nicht bearbeitet werden darf (No Derivatives, Kürzel ND). Das vierte Modul verweist darauf, dass nur eine Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Share Alike, Kürzel SA) gestattet ist. Dieses Lizenzmodul kann nur angewandt werden, wenn eine Bearbeitung erlaubt ist. Ein Nachnutzer des Werkes muss dann seine Bearbeitung unter dem gleichen Lizenztyp veröffentlichen.

Die Staatlichen Museen zu Berlin zeigen in ihrem Online-Angebot „SMB-digital“ Fotografien, an denen die SPK die Rechteinhaberin ist. Die von spezialisierten Museumsfotografen mit hohem technischen Aufwand und großer fachlicher Expertise erstellten Reprofotografien von Gemälden und anderer „Flachware“ unterliegen in der Regel in Deutschland einem urheberrechtlichen Leistungsschutz, die Fotografien von dreidimensionalen Sammlungsobjekten sind als Lichtbildwerke urheberrechtlich geschützt.
Die Staatlichen Museen kennzeichnen alle Bilddatensätze, die frei von Rechten Dritter sind, mit einer Signatur am unteren Rand mit den Creative-Commons-Lizenzbausteinen Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-NC-SA) sowie mit dem Logo der SPK, einem genauen Quellenvermerk und einem inhaltlichen Kurztext. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass nach dem Herunterladen der Datensätze durch Nutzer keine verwaisten Werke entstehen, denn der Rechteinhaber ist am unteren Bildrand immer genannt. Die Staatlichen Museen gestatten, sofern keine Rechte Dritter zu beachten sind, im Rahmen dieser CC-Lizenz die nicht-kommerzielle Nachnutzung der entsprechend gekennzeichneten Abbildungen ihres Online-Angebots und der zugehörigen Metadaten. Bearbeitungen sind erlaubt, dürfen dann aber nur unter der gleichen Lizenzart veröffentlicht werden. Die Staatlichen Museen sind in der im Quellenvermerk angegebenen Form zu nennen. Auf jeder Webseite von SMB-digital  ist am unteren Rand ein Link auf die entsprechende Webseite von Creative Commons Deutschland gesetzt, wo der verwendete Lizenztyp CC BY-NC-SA und seine Bedingungen ausführlich beschrieben sind.

Abbildungen von Kunstwerken, die noch einem eigenen Urheberrechtsschutz unterliegen (dieser währt bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers), können aktuell noch nicht auf SMB-digital gezeigt werden. Die SPK ist bestrebt, hier in naher Zukunft mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst eine vertragliche Regelung zu finden, die es den Staatlichen Museen zu Berlin gestattet, auch Fotografien von urheberrechtlich geschützten Kunstwerken der von der Verwertungsgesellschaft vertretenen Künstler oder Rechteinhaber in ihrer Online-Bilddatenbank zu präsentieren. Diese dürfen dann aber wegen der noch bestehenden Künstlerrechte nicht unter eine Creative-Commons-Lizenz gestellt werden.

Für alle gewerblichen Nutzer bietet die Bildagentur bpk der SPK einen separaten Online-Shop[7], in dem diese nach Bildmotiven recherchieren, sie auswählen und die gewünschten Digitalisate in sehr hochwertiger Druckqualität kostenpflichtig abrufen können. Jede Form der Nutzung ist der Bildagentur zu melden. Sie berechnet dann das angemessene marktübliche Nutzungshonorar.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und ihre Einrichtungen haben mit ihren verschiedenen Online-Angeboten weltweit erreichbare Zugänge zu ihren bereits umfangreich digitalisierten Kulturschätzen erschaffen. Sie erleichtern damit deren vielfältige Nutzung in Wissenschaft, Bildung und Wirtschaft. Die nun vorliegende Best-Practice-Empfehlung zum Umgang von Kultureinrichtungen mit Open Access wird hoffentlich viele weitere öffentlich-rechtliche Verwalter von kulturellem Erbe dazu ermutigen, ebenfalls die Berliner Erklärung zu unterzeichnen und im nicht-kommerziellen Bereich vielfältige Nutzungen ihrer digitalisierten Bestände zu gestatten.

 

Zum Autor

Hanns-Peter Frentz (geboren 1953) ist seit 2004 Leiter der Bildagentur bpk (Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Er ist seit über 20 Jahren in verschiedenen Leitungspositionen in der Bildagenturbranche tätig. Er war viele Jahre Vorstand im Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) und Mitglied der MFM-Honorarkommission. Er ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh) und leitet den Arbeitskreis der Bildarchive der Landesmedienzentren und der Bildarchive der öffentlichen Hand. Seit vielen Jahren hält er Fachvorträge zu den Themen Fotorecht im Archiv, Vermarktung von Sammlungsbeständen öffentlich-rechtlicher Archive und zum quellenkritischen Umgang mit zeitgeschichtlichen Fotografien.
 

 
[1] SPK digital, http://www.spk-digital.de (Letzter Aufruf: 10.10.2014).
[2] SMB-digital, http://www.smb-digital.de (Letzter Aufruf: 10.10.2014).
[3] Vgl. http://digital.staatsbibliothek-berlin.de (Letzter Aufruf: 10.10.2014).
[4] Vgl. https://www.gsta.spk-berlin.de/archivdatenbank_1522.html (Letzter Aufruf: 10.10.2014); http://digital.iai.spk-berlin.de/viewer/ (Letzter Aufruf: 10.10.2014) und http://www.sim.spk-berlin.de/ (Letzter Aufruf: 10.10.2014).
[5] Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen, 22.10.2003, http://openaccess.mpg.de/68053/Berliner_Erklaerung_dt_Version_07-2006.pdf (Letzter Aufruf: 10.10.2014).
[6] Empfehlung für die Umsetzung der Berliner Erklärung 2003 im Bereich der unterzeichnenden Kultureinrichtungen, in diesem Buch S. 300.
[7] bpk – Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte, http://www.bpk-images.de (Letzter Aufruf: 10.10.2014).

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Links und Downloads:

Hanns-Peter Frentz: Freier Zugang zu digitalisiertem Kulturerbe für Wissenschaft und Bildung (PDF)
Erläuterung der Lizenz: CC BY 4.0 International
Namensnennung: Hanns-Peter Frentz: "Freier Zugang zu digitalisiertem Kulturerbe für Wissenschaft und Bildung", in: Der Vergangenheit eine Zukunft - Kulturelles Erbe in der digitalen Welt, eine Publikation der Deutschen Digitalen Bibliothek, hrsgg. von Paul Klimpel und Ellen Euler, iRights Media: Berlin 2015, Seite 250 - 257. CC BY 4.0 International

Die Bilderstrecke der Publikation: Die Bilder der Digitalisierung - "Der Vergangenheit eine Zukunft - Kulturelles Erbe in der digitalen Welt"

Gespräch mit den Herausgebern Ellen Euler und Paul Klimpel zum Erscheinen der Publikation: "Der Vergangenheit eine Zukunft - Kulturelles Erbe in der digitalen Welt": Die erste Publikation der Deutschen Digitalen Bibliothek

Präsentation der Publikation auf der Leipziger Buchmesse: Die erste Publikation, viele Gespräche und ein besonderer Jutebeutel: Die Leipziger Buchmesse

Die Publikation ist als Buch und als E-Book erhältlich, zusätzlich sind jedoch alle Inhalte mit der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0 International lizenziert und können somit bei Namensnennung nachgenutzt und weiterverwendet werden. Bereits jetzt ist das Buch auf der Verlagsseite im E-Reader vollständig einsehbar.

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Index- und Startseitenbild: Ausschnitt aus "Berlin: Gipsformerei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Berlin 19, Sophie Charlottestraße 17-18; Nofrette hinterm Schleier", Fotograf: Willi Pragher,  Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg CC BY 3.0 Deutschland

 

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