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Urkunde
Verpachtung eines Vorwerks zu Kerstenhausen zu Landsiedelrecht
Ausf. Perg., an vielen Stellen durch Moder verblaßt. - Urspr. 4 Sg. anh.: 1. RundSg. Wolfs von Wolfershausen. 2. fehlt. 3. fehlt. 4. RundSg. Werner Holzsadels, Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.296 Nr.16, 18
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini 143[5], feria quinta post festum penthecosten (a)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wolf von Wolfershausen (Wolffirshusen), Amtmann zu Homberg, die Brüder Werner und Sweder von Westerburg (Westerbirgh), Ludwig von Gleimenhain (Glymenhain), Werner von Gilsa (Gilße), Werner Holzsadel (Holczsadil), Ludwig von Wildungen, Amtmann zu Borken (Borgken), und Werner Rube, Schultheiß zu Homberg, bekunden, daß sie eine gütliche Einigung in der Streitsache zwischen Abt Johann, Prior Gottfried und dem Konvent von Cappel (dez hern cloistirs Cappil) auf einer und Konrad (Curd) Herwig und seiner Ehefrau Luckel sowie Henne Rupel und seiner Ehefrau Konne und ihren Erben auf der anderen Seite herbeigeführt haben um das Vorwerk zu Kerstenhausen (Kirsztenhusin), in dem gegenwärtig die genannten Eheleute Herwig wohnen und das Cappel gehört. Alle Feindseligkeiten, Aufwendungen, Unkosten und Behinderungen, unter denen beide Parteien gelitten haben, sollen beendet sein, und keine von ihnen soll darum an die andere Seite Forderungen stellen. Auf Bitte der Ausst. hat Abt Johann Konrad Herwig und seiner Ehefrau das Vorwerk auf Lebenszeit mit allem Zubehör zu Landsiedelrecht gegen einen Zins von 1 Malter Frucht, halb Korn und halb Hafer Homberger Naßes, jährlich auf Michaelis nach Cappel zu liefern, verpachtet. Nach dem Tod der Pächter fällt es ohne Widerspruch an das Stift zurück.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wolf von Wolfershausen, Werner und Sweder von Westerburg, Werner Holzsadel auf Bitte Abt Johanns
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 103r-v; 105r
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.191 f.
Vermerke (Urkunde): Literatur: Küther: OL Fritzlar-Homberg (wie Nr.3) S.174
Bemerkungen
(a) Die Datierung dieser Urk. ist nicht zweifelsfrei zu klären. In der Datumszeile der Ausf. folgt unmittelbar nach den Zehnerziffern (deutlich lesbar: 'xxx') eine stark verblaßte oder radierte Stelle, die wohl als 'v', keinesfalls aber als 'x' anzusehen ist. Das folgende 'feria quinta' ('qunta' mit Kürzungszeichen) ist dagegen eindeutig (vgl. im Text Z.3/4: hude uff donstag datum dißis briffes), die im Cappeler Repertorium (HStAM A II Verz.4 Kl. Cappel) verzeichnete Datierung '1440 feria quarta post penthecosten' (= 1440 Mai 18) somit unrichtig. Das Kopiar K 270 (105r) aus dem 15.Jh., dem man wegen seiner zeitlichen Nähe zur Ausf. eher Glauben schenken sollte, hat auch '1435 feria quinta post penthecosten'.
Bestand
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kontext
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1430-1449
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